DDR-GBl-Viewer
Verzeichnis und Recherchetool für das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik (1949—1990)
in bewusst nüchternem Design mit Fokus auf schneller Echtzeitsuchfunktionalität. Downloads der einzelnen Blätter als PDF.
⟵ Zurück zur Datenbank.
Dieses Projekt ist ursprünglich aus persönlichen Recherchen entstanden. Das Studieren von Rechtsnormen ist für verschiedenste wissenschaftliche Arbeiten von großer, teils größter Wichtigkeit. Zu den Rechtsnormen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gab es bisher, anders als etwa mit dem österreichischen Rechtsinformationssystem, keine Möglichkeit, einfach und effizient Rechtsnormen zumindest nach Titel, Jahr oder Blattnummer zu suchen und entsprechend zu verarbeiten, geschweige denn digitalisierte konsolidierte Fassungen zu lesen. Diesen Mangel soll dieses Projekt also zumindest teilweise abstellen versuchen, indem es mit zurzeit beinahe mehr als 17.000 Einträgen alle Rechtsnormen, die im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht wurden, frei als PDF und mitsamt besonders effektiver Titelsuchfunktion zur Verfügung stellt.
Außerdem möchte ich mich bei meinem guten Freund Lukas für seine Hilfe bei der Datenüberführung bedanken!
Informationen zur Benützung:
Das Gesetzblatt der DDR hatte verschiedene Systematiken zur inhaltlichen Unterteilung. Es hatte maximal drei Teile. Die Blätter von 1949 bis 1954 hatten keine Unterteilung; von 1955 bis 1959 eine Zweiteilung; von 1960 bis 1971 eine Dreiteilung; dann von 1972 bis 1990 wieder eine Zweiteilung. Blätter ohne Teil sind in der Datenbank unmarkiert, sonst mit "1", "2" und "3".
Teil 1 galt als Standardteil und beinhaltete allgemeine Rechtsnormen, nämlich Gesetze, Verordnungen udgl. Teil 2 beinhaltete Staatsverträge. Teil 3 beinhaltete Normen mit besonders begrenztem Wirkungsbereich, zB Verordnungen über Produktionsstandards. In Blattjahren ohne Teil 3 finden sich diese in Teil 1.
Der Download erfolgt über einen Klick auf den Titel einer Norm. Zurzeit werden nur ganze Blätter zum Download angeboten; künftig sollen sowohl ganze Blätter, als auch die bloßen Nummern, die eine gewisse Norm beinhalten, zum Download stehen.
Zu etwaigen urheberrechtlichen Komplikationen: Alle auf dieser Website angebotenen Inhalte sind entweder von mir persönlich erstellt worden und durch mich als gemeinfrei erklärt oder Scans gemeinfreier Werke, die ua aufgrund jüngerer EU-Urheberrechtsreformen1 keinen eigenen Schutz genießen. Sollten Sie als potentieller Rechteinhaber anderer Meinung sein, möchte ich Sie gerne darum bitten, mit mir – zum Wohle der freien Wissenschaft und Forschung – persönlich das verhandelnde Gespräch zu suchen. Ich verdiene mit dieser Website nichts und habe auch nicht vor damit etwas zu verdienen.

1: In Deutschland sind amtliche Werke (auch ausländischen oder supranationalen Ursprungs) nach § 5 dUrhG gemeinfrei. Weiters hat seit der sog DSM-RL (Richtlinie (EU) 2019/790) und der dazugehörigen nationalrechtlichen Umsetzung in Deutschland durch die Urheberrechtsnovelle von 2021 (dBGBl 2021 I Nr. 27, S. 1204 & 1209) die zuvor in der deutschen Rsp (vgl bsplw BGH I ZR 104/17 (20.12.2018)) vertretene Auffassung, reine Reproduktionen von Werken würden eigenen urheberrechtlichen Schutz genießen, insofern eine rechtliche Abrogation erfahren, dass dieser Schutz entfällt. Nach dem nunmehrigen § 68 dUrhG werden "Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke ... nicht durch verwandte Schutzrechte nach den Teilen 2 und 3 geschützt." Reine Scans gemeinfreier Werke sind also nicht mehr geschützt.